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Wahl zum KKEB-OHV 2023

Das neue Kitajahr beginnt im August 2023 und die Wahlperiode des in 2021 gewählten Kreiskitaelternbeirates endet. Nun können die Kita-Elternversammlungen gemäß § 6 Absatz 2 aus ihrer Mitte wieder je ein Mitglied und eine Stellvertretung in den Kreiskitaelternbeirat des Landkreises Oberhavel (KKEB-OHV) für die neue zweijährige Wahlperiode wählen. Dies bietet außerdem die Möglichkeit, sich im Landeselternbeirat einzubringen. Ziel ist die stärkere und verbindlichere Beteiligung der Eltern.


Wir, der Vorstand des Kreiskitaelternbeirates Oberhavel, und der Fachbereich Jugend des Landkreises Oberhavel möchten Sie gerne aufrufen, diese Möglichkeit der Elternbeteiligung auf Kreis- und auch auf Landesebene wahrzunehmen.


Die Stärkung der Elternrechte ist eine wesentliche Aufgabe in der Wahrnehmung der gemeinsamen Bildungspartnerschaft zwischen Kita und Elternschaft.


Der KKEB-OHV wird die Interessen von Eltern und ihren Kindern bündeln und formulieren, um sie an geeigneter Stelle vertreten zu können. So wird der KKEB-OHV vom örtlichen Träger der Jugendhilfe in allen wesentlichen Fragen der Kindertagesbetreuung anzuhören sein, zum Beispiel im Jugendhilfeausschuss.

 

Zum Verfahren

Alle Eltern und Erziehungsberechtigten der Kinder einer Kindertagesstätte bilden die Elternversammlung. Diese Elternversammlung wählt zu Beginn des neuen Kitajahres 2023/24 ein Mitglied und eine Stellvertretung für den KEB des Kreises Oberhavel.

Es können auch Elternversammlungen auf Gruppenebene wählen. Die gewählten Elternvertretungen wählen dann aus ihrer Mitte ein Mitglied und eine Stellvertretung für den KKEB OHV. Die Elternversammlungen auf Gruppenebene können also nicht direkt ihre Vertretungen in den Kitaelternbeirat des Kreises wählen.

Allen Eltern muss die Gelegenheit gegeben werden eine Vertretung für den Elternbeirat auf Kreiseben zu wählen.
 

Wahltermin: 28.08.2023 bis 29.09.2023

 

Die Elternvertretungen werden aus der Mitte der Elternversammlung gewählt. Alle anwesenden Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte der Kinder haben eine Stimme für die Wahl der Elternvertretung und eine Stimme für die Stellvertretung.

Die Wahl erfolgt nach den Vorgaben einer direkten, allgemeinen, gleichen, freien und geheimen Wahl.

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