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Kitaplatz & Rechtsanspruch

Wir sind schwanger. Können wir jetzt schon einen Kitaplatz sichern?
Was bedeutet eigentlich Rechtsanspruch und wo bekommen wir den her?
Wie finden wir einen Betreuungsplatz für unser Kind?
Was tun, wenn wir keinen Kitaplatz finden bzw. nur Absagen bekommen?

 

 

Wir sind schwanger. Können wir jetzt schon einen Kitaplatz sichern?

Theoretisch nein. Für den Vertragsabschluss mit einem Kita-Träger ist ein Rechtsanspruchsbescheid erforderlich, der erst nach Geburt des Kindes beantragt werden kann. In der Praxis gibt es allerdings einige Kitas, die Familien bereits vor der Geburt auf eine Warteliste setzen – ein aus unserer Sicht äußerst fragwürdiges Vorgehen. Was sich aber tatsächlich empfiehlt: Bereits während der Schwangerschaft geeignete Kitas recherchieren, sich über Angebote und Konzepte informieren und auch Angebote zur Besichtigung in Anspruch nehmen.

 

Was bedeutet eigentlich Rechtsanspruch und wo bekommen wir den her?

Mit dem Rechtsanspruch prüft der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (das Jugendamt) Berechtigung und Umfang der Inanspruchnahme von Angeboten zur Kindertagesbetreuung. Für den gesetzlich verankerten Mindestrechtsanspruch (ab dem 1. Geburtstag 30 Stunden bzw. 20 Stunden pro Woche) erfolgt keine Prüfung und es muss kein Antrag gestellt werden. Für einen darüber hinausgehenden Umfang oder die Inanspruchnahme vor Vollendung des 1. Lebensjahres muss beim Jugendamt ein Antrag auf einen erweiterten Rechtsanspruch gestellt werden. In Potsdam bearbeitet das der KiTa-Tipp. Formulare findet ihr hier.

 

Wie finden wir einen Betreuungsplatz für unser Kind?

Das Sozialgesetzbuch gibt dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) die Aufgabe, allen Anspruchsberechtigten einen geeigneten Platz nachzuweisen. Das funktioniert in Potsdam so leider nicht – es gibt weder eine zentrale Platzvergabe noch eine zentrale Bewerbungsplattform. Derzeit führt kein Weg daran vorbei, sich bei den in Frage kommenden Einrichtungen direkt zu bewerben. Einen ersten Überblick über die vorhandenen Angebote zur Kindertagesbetreuung (Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege) bietet die Broschüre des KiTa-Tipp, das rudimentäre Kita-Portal sowie unsere Übersicht der Kitas in Potsdam. Je nach Lage und Auslastung der in Frage kommenden (potentiellen?) Einrichtungen empfehlen wir Bewerbungen bei mindestens zwei oder drei Kitas bzw. Tagespflegestellen.

 

Was tun, wenn wir keinen Kitaplatz finden bzw. nur Absagen bekommen?

Erster Ansprechpartner in diesem Fall sollte der KiTa-Tipp sein. Von Gesetzes wegen ist das Jugendamt in der Pflicht, einen geeigneten Betreuungsplatz nachzuweisen. Wesentliche Kriterien für eine Eignung sind die Erreichbarkeit (max. 20-30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln) sowie Angebote für die entsprechende Altersgruppe. Sollte das Jugendamt nicht in der Lage sein, einen geeigneten Platz nachzuweisen, bleibt die Klage vor dem Verwaltungsgericht: Im Rahmen einer einstweiligen Anordnung (schnelleres Vorverfahren) kann die Stadt in die Pflicht genommen werden, einen entsprechenden Platz anzubieten. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht ist für den Kläger kostenfrei und kann ohne Anwalt eingereicht werden. In den meisten Fällen kommt es dann auch gar nicht zu einem Verfahren, da bereits vorher ein Platz angeboten wird. Gegebenenfalls kann auch ein Antrag auf Verdienstausfall gestellt werden. Hier empfiehlt sich allerdings juristische Beratung.