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PRESSEMITTEILUNG Kritik an unveränderter Beitragssatzung

Der Kreiskitaelternbeirat hat kürzlich dem Landkreis und dem Jugendhilfeausschuss seine Stellungnahme zur Kindertagespflegebeitragssatzung vorgelegt. Trotz unserer eingehenden Bedenken und Kritik wurde die Satzung nahezu unverändert dem Kreistag vorgelegt und dort beschlossen. Dieser Vorgang lässt uns sehr enttäuscht zurück. Wir hätten uns ein praxistauglicheres Ergebnis gewünscht.

 

Besonders problematisch finden wir, dass der Unterhalt aller im Haushalt lebenden Kinder gemeinsam als Einkommen berücksichtigt werden soll, statt nur jener des betreffenden Kindes. Dies birgt Ungerechtigkeiten und Benachteiligungen für viele Familien, insbesondere bei den alleinerziehenden Elternteilen, die nur den Mindestunterhalt bekommen, was jedoch 75% der Personengruppe ausmacht.

 

In unserer Stellungnahme haben wir weitere Punkte der Satzung kritisiert, darunter die Regelungen zu den Beitragsschuldnern, den Ausfallzeiten und den Einkommensdefinitionen. Wir fordern eine Überarbeitung dieser Punkte, um eine gerechtere und familienfreundlichere Satzung zu erreichen.

 

Wir möchten betonen, dass die gesetzlich vorgesehene Vertretungsregelung schon heute nicht ausreichend umsetzbar ist und daher Anpassungen notwendig sind. 

 

Wir halten eine Neufestlegung der Einkommensgrenzen der Beitragserhebung für notwendig, um berechtigten Erstattungsansprüchen im unteren Einkommensbereich vorzubeugen, Bürokratie zu reduzieren und den unweigerlichen Spießrutenlauf der Eltern zu vermeiden. Hierzu haben wir einen praktikablen Vorschlag gemacht, der auch kinderreiche Familien ausreichend berücksichtigt. 

 

Der Kreiskitaelternbeirat wird weiterhin für eine gerechte und familienfreundliche Kindertagespflegebeitragssatzung kämpfen und appelliert an alle Beteiligten, unsere Bedenken ernst zu nehmen und die Satzung entsprechend anzupassen.

 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

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