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Elternfragen: Im Kita-Alltag

Was müssen wir unserem Kind mitgeben und was stellt die Kita?

Unser Kind hat eine Schnupfnase. Darf es trotzdem in die Kita?

Unsere Kita möchte die Öffnungszeiten reduzieren. Darf sie das?

Müssen wir Arbeitsstunden in der Kita leisten?

Wo ist geregelt, wie viele Erzieher*innen sich um wie viele Kinder betreuen?

Wie können Eltern den Alltag in der Kita mitgestalten?

 

 

Was müssen wir unserem Kind mitgeben und was stellt die Kita?

Das Kita-Gesetz definiert, dass die Kita für “Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung” zuständig ist und dass die Eltern sich mit den Elternbeiträgen an den dadurch entstehenden Kosten sowie mit einem Zuschuss zum Mittagessen beteiligen. Demnach müssen Eltern von Gesetzes wegen erstmal nichts mitbringen außer Kleidung und Wechselwäsche. Alle wesentlichen Bestandteile der Versorgung – ob Frühstück oder Vesper, ob Windeln oder Bettwäsche – müssen von der Kita gestellt werden und sind auch Teil der Finanzierung. Grundsätzlich steht es Eltern aber natürlich frei, auch mal was mitzubringen. Es darf nur kein Zwang sein und sollte auch nicht zur Regel werden.

 

 

Unser Kind hat eine Schnupfnase. Darf es trotzdem in die Kita?

Jein. Kranke Kinder gehören nicht in die Kita – für die eigene Gesundheit genauso wie zum Schutz der anderen Kinder und Erzieher*innen. Meist ist jedoch die Frage, wann ein Kind krank ist, nicht so leicht zu beantworten. Ein leichter Schnupfen oder ein paar Huster sind sicherlich unproblematisch – bei einer schweren Erkältung, Fieber, Durchfall und Unwohlsein sollten Kinder jedoch zu Hause bleiben und ggf. einem Arzt vorgestellt werden. Häufig gilt die Grundregel: Wer 48 Stunden symptomfrei ist, kann wieder in die Kita, in bestimmten Fällen ist auch eine Gesundschreibung durch den Kinderarzt erforderlich. Wir empfehlen hier einen offenen Dialog mit den Erzieher*innen.

 

 

Unsere Kita möchte die Öffnungszeiten reduzieren. Darf sie das?

Grundsätzlich ja. Allerdings schreibt das Kita-Gesetz vor, dass Öffnungszeiten bedarfsgerecht und am Kindeswohl orientiert sein sollen. “Der Lebensrhythmus der Kinder, die Arbeitszeiten von Eltern, die Bedürfnisse der Eltern der aufzunehmenden Kinder sowie die Schul- und Ferienzeiten sind zu berücksichtigen.” Die bedarfsgerechten Öffnungszeiten sollten gemäß Kita-Gesetz im Kita-Ausschuss gemeinsam besprochen werden.

 

 

Müssen wir Arbeitsstunden in der Kita leisten?

Nein. Eltern sind von Gesetzes wegen nur mit den Elternbeiträgen und dem Zuschuss zum Mittagessen an den Kosten der Kindertagesbetreuung zu beteiligen. Es hat sich in den letzten Jahren vielfach eingebürgert, dass Eltern zu Arbeitsstunden verpflichtet werden bzw. sich aus diesen gegen Zahlung einer Geldsumme “herauskaufen” können. Das ist vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen und sollte unterbunden werden. Gegen eine freiwillige Beteiligung an Arbeitseinsätzen oder freiwillige Sach- oder Geldspenden ist natürlich nichts einzuwenden. Eine Nicht-Beteiligung darf aber nicht zu Nachteilen führen.

 

 

Wo ist geregelt, wie viele Erzieher*innen sich um wie viele Kinder betreuen?

So richtig leider nirgends. Das Kita-Gesetz regelt in §10 zwar die Personalausstattung. Die dort genannten Personalschlüssel dienen jedoch ausschließlich der Finanzierung und Planung. Sie berücksichtigen dabei aber u.a. keine Fehlzeiten aufgrund von Krankheit, Urlaub oder Fortbildung. Daher ist die Zahl der tatsächlich eingesetzten Erzieher*innen meist niedriger als dort angegeben.

 

 

Wie können Eltern den Alltag in der Kita mitgestalten?

Hierfür gibt es vielfältige Möglichkeiten – einige sind fest geregelt, andere variieren von Kita zu Kita. Das Kita-Gesetz definiert für Elternbeteiligung grundsätzlich erstmal die Elternversammlung sowie den Kita-Ausschuss. Hier werden pädagogische und organisatorische Themen auf Gruppen- bzw. Einrichtungsebene besprochen. Neben der formellen Beteiligung freuen sich Kitas und Erzieher*innen natürlich auch immer über freiwilliges Engagement – bei Festen, für’s Gruppenfrühstück oder bei Ausflügen. Ganz wichtig dabei: Es muss immer freiwillig bleiben. Mitwirkung über die Grenzen der Kita hinaus bietet u.a. ein Engagement im KiTa-Elternbeirat Oberhavel – entweder als gewähltes Beiratsmitglied oder einfach so.